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Herr Rechtsanwalt Alfons Schild, geb. am 06.02.1948, ist der "Senior" der Kanzlei und gründete diese gemeinsam mit Rechtsanwalt Ralf Weinmann.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg und dem Absolvieren der Referendarzeit in Regensburg und Schwandorf
wurde er zum 01.12.1975 als Rechtsanwalt zugelassen.

Schon früh hat er sich auf das Gebiet des Arbeitsrechtes spezialisiert. Am
21.12.1987 verlieh ihm die Rechtsanwaltskammer die Befugnis zum "Fachanwalt für
Arbeitsrecht". Er war damit der erste Fachanwalt für Arbeitsrecht in Regensburg,
ja sogar der erste im Regierungsbezirk Oberpfalz. Zu einer Zeit, als unter den
Kollegen noch Bedenken wegen des Führens von Fachanwaltsbezeichnungen vorherrschten, betrieb er konsequent die Ausrichtung der Kanzlei auf das Gebiet des Arbeitsrechtes und die damit verbundenen Rechtsgebiete. Dies tat er vor dem Hintergrund, dass er zu Beginn seiner anwaltschaftlichen Tätigkeit nahezu in sämtlichen Rechtsgebieten die Berufspraxis kennen gelernt hatte und dabei erfahren musste, dass man nicht auf allen Rechtsgebieten "gut sein kann". Zwar versuchte er schon relativ bald, sich auf bestimmten Gebieten zu spezialisieren, was aber durch die damals bestehenden Werbebeschränkungen nur in einem bescheidenen Maße möglich war. Er ergriff daher die sich erstmalig im Jahr 1987 gebotene Möglichkeit, die Qualifizierung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu erwerben und konnte so den Grundstein legen für die derzeitige Ausrichtung der Kanzlei.
 Rechtsanwalt Schild bearbeitet Mandate aus allen Bereichen des Arbeitsrechts (individual- und kollektivrechtlich). Sein "Hobby", das Personalvertretungsrecht betreibt er seit 1984 durch Vertretungen in Beschlussverfahren vor den Verwaltungsgerichten, Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und auch Bundesverwaltungsgericht.
Ferner betreut er Mandate bei Privatisierungen von Einrichtungen der öffentlichen Hand.
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RA Alfons Schild, Fachanwalt für Arbeitsrecht |
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Auf lange Erfahrung kann Rechtsanwalt Schild zurückblicken in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten, bei Vertretungen
in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und in Einigungsstellen.

Ferner ist Rechtsanwalt Schild tätig als Referent für Fortbildungsveranstaltungen, für Gewerkschaften, für Inhouse-Seminare bei Arbeitgebern etc.

Außerhalb des Arbeitsrechts bearbeitet Rechtsanwalt Schild auch Dienstverträge von Organmitgliedern (GmbH-Geschäftsführern, Vorständen von Aktiengesellschaften). Die Ähnlichkeit zu Arbeitsverhältnissen ist zwar einerseits gegeben, doch überwiegen die Unterschiede.
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